Die europäische Rechtstradition baut unter anderem auf dem römischen Recht auf. Deutsches Recht, österreichisches Recht und schweizerisches Recht sowie Europarecht sind weitere Bereiche mit Bezug zu aktuellen Rechtsprechung im deutschsprachigen Raum. Neben der orientalischen Antike sind auch das Recht im klassischen Griechenland, die jüdische Rechtstradition der Bibel sowie das islamische Recht sind weitere wichtige Bereiche der Geschichte des Rechts, die für Historiker und Juristen gleichermaßen von Interesse sind.
Die Rechtsgeschichte zu kennen, ist eine der wesentlichen Voraussetzungen zum verständnis heutigen Rechts. Das Jura-Studium sollte sich daher auch in heutigen Zeiten nicht auf das Auswendiglernen von Texten beschränken, sondern ein grundlegendes und umfassendes Verständnis des Rechtssystems und seiner Geschichte aufbauen.
Für den angehenden Juristen, der sein zukünftiges Spezialgebiet anhand ausgewählter Literatur vertiefen möchte, empfiehlt sich eine differenzierte Einführung in die Rechtsgeschichte aus der Sicht eines ganz bestimmten Rechtsgebiets, beispielsweise eine Einführung in die Strafrechtsgeschichte oder in die Geschichte des öffentlichen Rechts.
In der deutschen und europäischen Rechtsgeschichte müssen zunächst die verschiedenen zeitlichen Bereiche unterschieden werden, von den frühen Zeiten germanischen und römischen Rechts über das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis hin zur Neuzeit. Dies stellt zunächst eine äußerst grobe chrologische Klassifizierung dar, die bei näherer Betrachtung um regionale Aspekte ergänzt werden sollte. So findet man allein im Bereich Deutschlands und seiner unmittelbaren Nachbarländer eine Vielzahl teilweise aufeinander aufbauender, teilweise voneinander unabhängiger Rechtssysteme und Schulen, als da wären der Sachsenspiegel, der Landfriede von Kaiser Friedrich I. (besser bekannt unter seinem volkstümlichen Namen Barbarossa, das Mittelalterliches Stadtrecht beispielsweise in Städten wie Köln oder Frankfurt am Mayn. Von rechtshistorischer Bedeutung ist sind auch die Bayerische Landesordnung, die Badische Landordnung und das preußische allgemeine Landrecht, ferner die Reichspolizeiordnung von 1577 und die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls des Fünften (Constitutio Criminalis Carolina) von 1532. Ein Meilenstein juristischer und politischer Geschichte ist zweifellos die Französische Verfassung sowie der spätere Code Napoleon, der einen wichtigen Einfluss auf das Bügerliche Gesetzbuch (BGB) hatte, das bis heute eine der Säulen der deutschen Rechtsprechung darstellt.
Wer die Rechtsgeschichte verstehen und tiefer in ihre Problematik eindringen möchte, kommt nicht umhin, zumindest einige Standardwerke der historischen Rechtsliteratur zu lesen. Juristen wie der Strafrechtsexperte Eberhard Schmidt haben die Geschichte des Rechts maßgebend mitgeprägt und haben ihre Spuren auch in der heutigen Rechtsprechung und Lehre hinterlassen.
Eberhard Schmidt gilt bis heute als einer der wichtigsten Experten des deutschen Straftrechts seiner Zeit. Seine Werken "Der Arzt im Strafrecht", "Einführung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege" und "Lehrkommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz" werden noch heute gelesen.
Mit seinen seinen wissenschaftlichen Arbeiten reagierte Schmidt auf die sozialen und politischen Verhältnisse seiner Zeit, was sie nicht nur für Juristen, sondern auch für Historiker nach wie vor interessant macht. Die Biographie Eberhard Schmidts erstreckt sich über die Epochen des Kaiserreichs, der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus und den Anfänge unseres heutigen Rechtsstaats auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland. Somit kannte er vier verschiedene politische Systeme aus eingener Anschauung und musste sich mit ihnen auseinandersetzen, was er auf intelligente Weise tat und dabei leidenschaftlich für den Rechtsstaat eintrat. Schmidt hat sich nicht auf die Details juristischer Fälle beschränkt, sondern immer das ganze im Blick gehabt, denn er sah sich selbst und den Juristen im allgemeinen durch seine Rolle und sein Wissen in einer besonderen Verantwortung dem Rechtsstaat und dem Volke gegenüber.